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Verfahren

Antifaschistisches Engagement ist vielfältig – und unverzichtbar. Umso klarer ist die Botschaft, wenn genau das kriminalisiert wird: Wir stehen nicht allein. Wir stehen zusammen.

Budapest-Komplex

Am 11. Februar 2023 protestierten Antifaschist*innen in Budapest gegen den so genannten »Tag der Ehre« – eine Neonazi-Veranstaltung, zu der europaweit mobilisiert wurde. Am Rande kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen, bei denen Rechte verletzt wurden. Ungarische Behörden reagierten mit Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, U-Haft und internationaler Fahndung gegen linke Aktivist*innen. Deutsche Behörden unterstützten aktiv: Dutzende Personen wurden observiert, Wohnungen durchsucht und mehrere Antifaschist*innen festgenommen.

Besonders schwerwiegend ist der Fall von Maja T., einer non-binären antifaschistischen Person: Obwohl die queer- und trans*feindliche Politik, die offenen Rechtsbrüche in der ungarischen Justiz und die menschenverachtenden Haftbedingungen bekannt waren, wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Dabei stand eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar bevor, die die Auslieferung wie erwartet untersagte. Die Rote Hilfe kritisiert diesen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien scharf. Im Prozess in Budapest wurde Maja am 4. Februar 2026 zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Andere Aktivist*innen sitzen in deutschen Gefängnissen, und eine Auslieferung an Ungarn ist noch nicht ausgeschlossen. Ein Antifaschist, der Nürnberger Zaid A., ist nach Frankreich geflohen in der Hoffnung, dadurch einer Auslieferung zu entgehen.

Die Nürnbergerin Hanna S. wurde vom OLG München in einem Pilotprozess angeklagt. Vorgeworfen wurden ihr nicht nur die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129, sondern auch versuchter Mord – eine groteske Konstruktion, gestützt auf vage Indizien. Im Urteil Ende September 2025 wies das Gericht zwar den Mordvorwurf zurück, verurteilte aber Hanna dennoch zu fünf Jahren Haft, obwohl es keinerlei Beweise gab, dass sie auch nur in Ungarn war.

Seit dem 13. Januar 2026 läuft in Düsseldorf der Prozess gegen Clara, Emmi, Paula, Luca, Moritz und Nele, die ebenfalls an den körperlichen Auseinandersetzungen in Budapest beteiligt gewesen sein sollen. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt die sechs Antifaschist*innen nicht nur der gefährlichen Körperverletzung, sondern auch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB. Und wieder konstruiert die Anklage den völlig an den Haaren herbeigezogenen Vorwurf des versuchten Mordes. An weit über 70 Verhandlungstagen will das Oberlandesgericht Beweise für eine Verurteilung finden.

Der Budapest-Komplex wird so zum Präzedenzfall: Internationale antifaschistische Vernetzung wird als kriminelle Vereinigung nach § 129 verfolgt. Die Botschaft ist klar – wer sich rechten Aufmärschen konsequent in den Weg stellt, riskiert Repression auf höchster Ebene.

Wir sagen: Antifaschismus ist notwendig – auch über Grenzen hinweg. Die Solidarität endet nicht an nationalen Gerichtsgebäuden. Freiheit für Maja, Hanna und alle anderen Betroffenen!

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Maja

Maja wird beschuldigt, im Februar 2023 an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Wie weitere Antifaschist*innen tauchte die non-binäre Person aus Jena unter, um der Verfolgung zu entgehen, wurde aber im Dezember 2023 in Berlin verhaftet. Schon bald war klar: Die deutschen Behörden würden auch vor einer Auslieferung nach Ungarn nicht zurückschrecken – obwohl dort weder rechtsstaatliche Mindeststandards noch menschenwürdige Haftbedingungen gelten. Unter dem offen queer- und trans*feindlichen Orbán-Regime ist Maja zudem besonders gefährdet.

Ende Juni 2024 wurde Maja in einer Nacht-und-Nebel-Aktion an Ungarn überstellt – wenige Stunden, bevor das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung untersagte und sie nachträglich für rechtswidrig erklärte.

Seither sitzt Maja unter menschenunwürdigen Bedingungen in Einzelhaft. Im März 2025 begann der Prozess – mit einer drohenden Strafe von bis zu 24 Jahren. Wie befürchtet, lief das Verfahren unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze. Am 4. Februar 2026 wurde Maja zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt – ohne jegliche Beweise. Weil die Staatsanwaltschaft eine noch höhere Strafe forderte und in Berufung ging, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Deshalb ist Maja weiterhin in Budapest in Untersuchungshaft.

Der Fall von Maja braucht unsere besondere Solidarität. Es gilt, auf eine Verlegung in Hausarrest oder zumindest auf menschenwürdige Haftbedingungen hinzuwirken. Maja muss zurückgeholt werden – und weitere Auslieferungen müssen verhindert werden!

Hanna und Zaid

Hanna S. wird im Zusammenhang mit den Protesten gegen den »Tag der Ehre« in Budapest 2023 beschuldigt, an einem Angriff auf Neonazis beteiligt gewesen zu sein. Im Mai 2024 wurde sie verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht München begann im Februar 2025. Die Anklage der Bundesanwaltschaft lautete unter anderem auf versuchten gemeinschaftlichen Mord – ein absurder Vorwurf, weshalb ihn auch das OLG München zurückwies. Obwohl das Verfahren keinerlei stichhaltige Beweise erbrachte, verhängte das Gericht im September 2025 fünf Jahre Haft. Dabei berief es sich ausschließlich auf Indizien, unwissenschaftliche Körpervermessungen und die umstrittenen Einschätzungen sog. Superrecognizer.

Zaid A., der keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, stellte sich Anfang 2025 freiwillig der Polizei. Während die Bundesanwaltschaft bei anderen Beschuldigten die Verfahren in Deutschland führen will, erklärt sie sich im Fall von Zaid für nicht zuständig. Deshalb drohte ihm die Auslieferung ins rechtsautoritäre Ungarn, wo bis zu 24 Jahre Haft möglich sind, oder die Abschiebung nach Syrien, das vom Krieg verwüstet ist und von islamistischen Milizen terrorisiert wird. Nach massivem öffentlichem Druck und juristischen Interventionen wurde Zaid im Mai 2025 unter strengen Auflagen aus der Auslieferungshaft entlassen. Deshalb floh er nach Frankreich in der Hoffnung, dort einer Auslieferung zu entgehen.

Beide Verfahren sind exemplarisch für die Dynamik des Budapest-Komplexes: Antifaschistische Vernetzung wird als internationale Bedrohung konstruiert, Aktivist*innen werden entmenschlicht, isoliert und mit drakonischen Mitteln verfolgt. Die Rote Hilfe fordert die sofortige Einstellung beider Verfahren, ein Auslieferungsverbot in autoritäre Staaten und die Anerkennung antifaschistischer Praxis als notwendiger Teil demokratischer Zivilgesellschaft.

Großprozess in Düsseldorf

Viele der im Budapest-Komplex Beschuldigten waren im Februar 2023 untergetaucht, um der drohenden Auslieferung an Ungarn zu entgehen. Anfang 2025 stellten sich acht der verfolgten Antifaschist*innen und wurden sofort in Untersuchungshaft genommen. Am 13. Januar 2026 wurde der Großprozess gegen Clara, Luca, Nele, Paula, Moritz und Emmi vor dem OLG Düsseldorf eröffnet, der rund ein Jahr dauern soll – das zweite Budapest-Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Ähnlich wie im ersten Prozess gegen Hanna vor dem OLG München werden auch in Düsseldorf dürftige Indizien, politische Zuschreibungen und unwissenschaftliche Methoden bemüht. Belastbare Beweise  sind hingegen nicht in Sicht. Die Konstruktion einer »kriminellen Vereinigung« soll auch hier den individuellen Schuldnachweis ersetzen.

In Düsseldorf zeigen die staatlichen Behörden einmal mehr: Entschlossenes antifaschistisches Engagement wird rücksichtslos kriminalisiert.

Umso notwendiger ist die Solidarität mit den Angeklagten – durch Prozessbeobachtung, Briefe und Solidaritätskundgebungen.

Großverfahren in Dresden

Das Großverfahren in Dresden zählt zu zu den prominentesten Repressionskomplexen der letzten Jahre. Seit 2019 wurde gegen eine angebliche »kriminelle Vereinigung« ermittelt, der vorgeworfen wird, gezielt Angriffe auf organisierte Neonazis in Ostdeutschland durchgeführt zu haben. Im Fokus war in den ersten Jahren Lina E., die im November 2020 verhaftet wurde und jahrelang in U-Haft saß. Die Ermittlungen basieren zum Großteil auf der Aussage eines Kronzeugen und Vergewaltigers.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden dauerte über eineinhalb Jahre. Im Mai 2023 wurde Lina E. zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt – die drei Mitangeklagten erhielten ebenfalls mehrjährige Haftstrafen. Dabei stützte sich das Gericht auf Indizien, politische Zuschreibungen, mutmaßliche Gesinnung und die unglaubwürdigen Aussagen eines Kronzeugen, nicht auf belastbare Beweise. Die Konstruktion einer »kriminellen Vereinigung« innerhalb der antifaschistischen Bewegung ist aus Sicht der Roten Hilfe der zentrale politische Hebel in diesem Verfahren.

Trotz der Härte des Urteils wurde das Verfahren in weiten Teilen der Öffentlichkeit unkritisch begleitet. Die Botschaft der Repressionsbehörden war eindeutig: Antifaschistisches Engagement, das sich rechten Strukturen entschlossen entgegenstellt, soll exemplarisch kriminalisiert werden.

Am 25. November 2025 hat ein zweiter Mammutprozess begonnen, bei dem diesmal sieben Beschuldigte angeklagt sind. Aktuell sind bereits rund 130 Verhandlungstage bis April 2027 gegen Johann, Paul, Henry, Tobias, Thomas, Melissa und Julian vor dem OLG Dresden terminiert. Damit verspricht es einer der umfangreichsten Prozesse gegen Antifas seit Jahrzehnten zu werden.

Auch in diesem Prozess werden schwere und teils absurde Vorwürfe konstruiert, und immer wieder greift die Justiz zu den rücksichtslosesten Mitteln: So wurde am 25. März 2026 ein anderer Antifaschist für sechs Monate in Beugehaft genommen, weil er nicht bereit war, gegen die sieben Angeklagten auszusagen. Doch es gibt auch positive Signale: Die Aussagen des Kronzeugen und Vergewaltigers, der schon im ersten Dresdner Großprozess eine Schlüsselrolle spielte, sind teilweise offen erlogen oder allzu dünn. Deshalb kam Nanuk am 28. April 2026 nach eineinhalb Jahren endlich aus der Untersuchungshaft frei. Trotzdem geht der Prozess weiter, und das OLG Dresden verzichtet weder auf den Kronzeugen noch auf unwissenwisschaftliche Methoden, um vermeintliche Beweise zu finden.

Die Rote Hilfe steht solidarisch an der Seite aller Betroffenen. Wir sagen: Gegen die Rechten zu kämpfen ist legitim. Wir lassen uns nicht spalten – und nicht einschüchtern.

Demos im Visier

Antifaschistischer Protest steht unter dauerhaftem Druck. Ob auf der Straße gegen Neonaziaufmärsche, vor Parteitagen der extremen Rechten oder in Solidarität mit kriminalisierten Genoss*innen – wer sich organisiert gegen rechte Entwicklungen stellt, wird ins Visier genommen. Polizeiliche Gewalt, Massenkessel, Hausdurchsuchungen, langwierige Ermittlungen und hohe Strafen sind keine Ausnahme, sondern Realität – bis heute. Die Ereignisse in Gießen, Offenburg und Leipzig stehen dabei nicht isoliert: Sie markieren einen repressiven Kurs, der sich quer durch die letzten Jahre zieht.

Widersetzen in Gießen

Am 29. November 2025 protestierten Zehntausende gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen. 15.000 Antifaschist*innen beteiligten sich an den Blockaden von »Widersetzen«, wodurch sich die rechte Veranstaltung um mehrere Stunden verzögerte. Die Einsatzkräfte reagierten mit brutaler Gewalt, kesselten Tausende stundenlang ein, setzten trotz eisiger Kälte Wasserwerfer ein und verletzten Hunderte mit Schlagstöcken und Pfefferspray. Außerdem leiteten sie zahlreiche Ermittlungsverfahren ein. Diese Maßnahmen zielten klar auf die Einschüchterung antifaschistischer Massenaktionen ab.

Offenburg, AfD-Parteitag 2023

Am 4. März 2023 protestierten rund 1.200 Menschen gegen den AfD-Landesparteitag in Offenburg. Nach einer friedlichen Kundgebung stoppte die Polizei den anschließenden Demonstrationszug gewaltsam, setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein und nahm über 400 Personalien auf. In der Folge wurden 400 Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Hunderte Aktivist*innen wurden zu Geldstrafen verurteilt, einige sogar zu Bewährungsstrafen. In einem Fall wurde sogar zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung verhängt. Diese Repression diente der Abschreckung und Kriminalisierung legitimen Protests gegen die AfD.

Weitere Infos zum AfD-Parteitag 2023

Leipzig, Tag X am 3. Juni 2023

Nach dem Urteil im ersten Großverfahren in Dresden gegen Lina E. und drei weitere Angeklagte mobilisierten Antifaschist*innen zum »Tag X« nach Leipzig. Die Stadt verbot die Demonstration, dennoch versammelten sich über 1.500 Menschen. Die Polizei kesselte 1.324 Personen bis zu elf Stunden lang ein, darunter auch Minderjährige. Die Betroffenen wurden ohne ausreichende Versorgung festgehalten. Es folgten über 1.300 Ermittlungsverfahren, von denen die meisten inzwischen eingestellt wurden. Dennoch kam es zu Hausdurchsuchungen und weiteren Repressionsmaßnahmen. In den kommenden Monaten stehen noch viele weitere Prozesse bevor, in denen teilweise sogar Haftstrafen ohne Bewährung drohen. Der damalige Polizeieinsatz und die folgende Repressionswelle sind als Machtdemonstration des Staates gegen antifaschistischen Widerstand zu sehen.

Weitere Infos zum Tag X in Leipzig

Die Repression gegen antifaschistische Versammlungen folgt keiner Ausnahmelogik, sondern einem Muster. Wer sich organisiert gegen autoritäre Entwicklungen stellt, wird beobachtet, eingeschüchtert und verfolgt. Umso wichtiger sind Strukturen, die solidarisch handeln, sich vorbereiten und standhalten. Solidarität ist das, was uns verbindet – und was uns weiterkämpfen lässt.